Die AOK Baden-Württemberg befürwortet ausdrücklich die fünf neuen Pflegegrade der jetzt von der Bundesregierung beschlossenen zweiten Stufe der aktuellen Pflegereform. „Damit wird endlich die Ungleichbehandlung von Menschen mit körperlichen Beschwerden und kognitiven Einschränkungen aufgehoben“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, dazu in Stuttgart. Positiv sei auch, dass durch die Umstellung kein Leistungsberechtigter schlechter gestellt werde.
Aufwertung der pflegerischen Betreuung
In dieser zweiten Stufe der Pflegereform, die in zwei Schritten zum 1. Januar 2016 und zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, ragt aus Sicht der Südwest-AOK der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit seinem umfassenden Verständnis von Pflegebedürftigkeit heraus. Pflegerische Betreuung stehe jetzt gleichrangig neben körperbezogenen Maßnahmen. Die fünf neuen Pflegegrade erfassen den Bedarf Pflegebedürftiger wesentlich genauer, denn künftig werde für die Einstufung der Grad der Selbständigkeit gemessen und nicht mehr die Zeit, die zur Pflege der jeweiligen Person notwendig sei.
Durch die Einteilung in nun fünf Grade (statt bisher drei Stufen) wird kein Pflegebedürftiger schlechter gestellt. Hier gilt der Besitzstandsschutz: Alle Pflegebedürftigen erhalten weiter ihre Leistungen, viele höhere als bisher.
Bereits mit der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen ersten Stufe der Pflegereform seien richtige Ansätze auf den Weg gebracht worden. Als richtigen Schritt bewertet Hermann die Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen, die seit Anfang des Jahres 2015 gilt. Aber auch hier sei weiterhin eine gesetzlich festgelegte und regelmäßige „Preisanpassung“ erforderlich, damit der Wert der Leistungen zumindest stabil bleibe. Die Leistungsausgaben für die Pflegeversicherung stiegen bei der AOK-Baden-Württemberg von 2009 bis 2015 um 31 Prozent von 1,19 auf 1,56 Milliarden Euro.
Pflegeversicherung wird teurer
Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen werden mit der zweiten Stufe der Pflegereform die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dadurch stehen ab 2017 jährlich 2,5 Milliarden Euro mehr für dauerhafte Leistungsverbesserungen in der Pflege zur Verfügung.
Mehr Informationen zu Pflegethemen, häuslicher Betreuung, Altenhilfe und 24h-Betreuung in Baden-Württemberg lesen Sie in unserem Newsblog www.pflegeinfos.net.
August 2015. Redaktion mag21
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