Die AOK Baden-Württemberg befürwortet ausdrücklich die fünf neuen Pflegegrade der jetzt von der Bundesregierung beschlossenen zweiten Stufe der aktuellen Pflegereform. „Damit wird endlich die Ungleichbehandlung von Menschen mit körperlichen Beschwerden und kognitiven Einschränkungen aufgehoben“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, dazu in Stuttgart. Positiv sei auch, dass durch die Umstellung kein Leistungsberechtigter schlechter gestellt werde.
Aufwertung der pflegerischen Betreuung
In dieser zweiten Stufe der Pflegereform, die in zwei Schritten zum 1. Januar 2016 und zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, ragt aus Sicht der Südwest-AOK der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff mit seinem umfassenden Verständnis von Pflegebedürftigkeit heraus. Pflegerische Betreuung stehe jetzt gleichrangig neben körperbezogenen Maßnahmen. Die fünf neuen Pflegegrade erfassen den Bedarf Pflegebedürftiger wesentlich genauer, denn künftig werde für die Einstufung der Grad der Selbständigkeit gemessen und nicht mehr die Zeit, die zur Pflege der jeweiligen Person notwendig sei.
Durch die Einteilung in nun fünf Grade (statt bisher drei Stufen) wird kein Pflegebedürftiger schlechter gestellt. Hier gilt der Besitzstandsschutz: Alle Pflegebedürftigen erhalten weiter ihre Leistungen, viele höhere als bisher.
Bereits mit der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen ersten Stufe der Pflegereform seien richtige Ansätze auf den Weg gebracht worden. Als richtigen Schritt bewertet Hermann die Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen, die seit Anfang des Jahres 2015 gilt. Aber auch hier sei weiterhin eine gesetzlich festgelegte und regelmäßige „Preisanpassung“ erforderlich, damit der Wert der Leistungen zumindest stabil bleibe. Die Leistungsausgaben für die Pflegeversicherung stiegen bei der AOK-Baden-Württemberg von 2009 bis 2015 um 31 Prozent von 1,19 auf 1,56 Milliarden Euro.
Pflegeversicherung wird teurer
Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen werden mit der zweiten Stufe der Pflegereform die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Dadurch stehen ab 2017 jährlich 2,5 Milliarden Euro mehr für dauerhafte Leistungsverbesserungen in der Pflege zur Verfügung.
Mehr Informationen zu Pflegethemen, häuslicher Betreuung, Altenhilfe und 24h-Betreuung in Baden-Württemberg lesen Sie in unserem Newsblog www.pflegeinfos.net.
August 2015. Redaktion mag21
mag21 ist Ihr Gesundheits- und Wohlfühlportal für Baden-Württemberg. Lesen Sie hier interessante, regionale Tipps aus den Bereichen Vorsorge, Gesundheit, Ernährung, Wellness, Body & Soul, Schönheit, Lebenshilfe sowie aktive Freizeit- und Urlaubsgestaltung. Erstellt von der Redaktion mag21 und Fachjournalisten.
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Mittwoch, 12. August 2015
Freitag, 16. August 2013
Online-Tipps für Chroniker - AOK Baden-Württemberg bietet neuen Service für chronisch Kranke und deren Angehörige
Rund 355.000 Versicherte mit chronischer Erkrankung sind bei der AOK im Land in ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP = Disease Management Programm) eingeschrieben. Für chronisch Kranke und deren Angehörige bietet die AOK Baden-Württemberg jetzt als erste Krankenkasse online Informationen zum Umgang mit der Krankheit.
Die neuen Internetseiten für chronisch Erkrankte sind ab sofort unter www.aok-bw.de/curaplan-aktiv verfügbar. „Wir ergänzen damit unsere regelmäßig erscheinende DMP-Zeitschrift Curaplan aktiv“, so Kurt Wesselsky, Pressesprecher der AOK Baden-Württemberg. „Im Internet können jetzt wichtige Zusatzinformationen, wie beispielsweise eine verständliche Übersicht über alle Untersuchungen, die für Herzkranke im Behandlungsprogramm vorgesehen sind, abgerufen werden. Oder der Diabetiker kann zum Beispiel eine Checkliste zur Vorbereitung eines Ausflugs oder für ihn geeignete Kochrezepte erhalten.“
Durch die Verbindung von Zeitschrift und Internet will die AOK in BaWü ihre Versicherten dabei unterstützen, besser mit ihrer chronischen Erkrankung zurechtzukommen. Neben den Betroffenen können auch Angehörige von dem neuen Angebot profitieren, weil sie nicht selten in den Alltag des chronisch Erkrankten einbezogen sind.
August 2013. Redaktion mag21
Die neuen Internetseiten für chronisch Erkrankte sind ab sofort unter www.aok-bw.de/curaplan-aktiv verfügbar. „Wir ergänzen damit unsere regelmäßig erscheinende DMP-Zeitschrift Curaplan aktiv“, so Kurt Wesselsky, Pressesprecher der AOK Baden-Württemberg. „Im Internet können jetzt wichtige Zusatzinformationen, wie beispielsweise eine verständliche Übersicht über alle Untersuchungen, die für Herzkranke im Behandlungsprogramm vorgesehen sind, abgerufen werden. Oder der Diabetiker kann zum Beispiel eine Checkliste zur Vorbereitung eines Ausflugs oder für ihn geeignete Kochrezepte erhalten.“
Durch die Verbindung von Zeitschrift und Internet will die AOK in BaWü ihre Versicherten dabei unterstützen, besser mit ihrer chronischen Erkrankung zurechtzukommen. Neben den Betroffenen können auch Angehörige von dem neuen Angebot profitieren, weil sie nicht selten in den Alltag des chronisch Erkrankten einbezogen sind.
August 2013. Redaktion mag21
Dienstag, 25. Juni 2013
AOK Baden-Württemberg: 75 Prozent Kostenübenahme bei künstlicher Befruchtung
Immer mehr Paare erfüllen sich ihren Kinderwunsch durch künstliche Befruchtung. Vor allem, wenn sie über 35 oder 40 Jahre alt sind, dann nämlich sinkt die Fruchtbarkeit rapide. Bislang mussten die meisten Versicherten Kinderwunsch-Behandlungen mindestens die Hälfte der Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen.
Für AOK-Mitglieder in Baden-Württemberg gibt es jetzt positive Nachrichten: Der Verwaltungsrat hat für die 3,9 Millionen Versicherten der Kasse weitere Neuerungen bei den Satzungsleistungen beschlossen:
• Ab Juli 2013 übernimmt die AOK Baden-Württemberg bei notwendiger künstlicher Befruchtung zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen – in Höhe von 50 Prozent der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche – weitere 25 Prozentpunkte.
• Auch die Altersbegrenzung für weibliche Patientinnen zur Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung von derzeit 40 Jahren wird zum 1. Juli aufgehoben.So profitieren also auch Frauen, die z.B. 35 oder 29 sind von den AOK-Leistungen.
• Zudem erfolgt eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher weiblicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Neuerungen gelten, wenn beide Partner bei der AOK Baden-Württemberg versichert sind und berechtigte Erfolgsaussichten durch die Behandlung bestehen.
• Hinweis: Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Versicherten ab 40 Jahren ist, dass der nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur künstlichen Befruchtung zugelassene Arzt die Erfolgsaussicht bestätigt und sowohl für die Frau als auch für das Kind keine besonderen gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind.
Mehr Informationen zu den Leistungen für Paare und bei künstlicher Befruchtung:
AOK Baden-Württemberg, www.aok-bw.de
Juni 2013. Redaktion mag21
Copyright Foto: PR/AOK Bundesverband
Für AOK-Mitglieder in Baden-Württemberg gibt es jetzt positive Nachrichten: Der Verwaltungsrat hat für die 3,9 Millionen Versicherten der Kasse weitere Neuerungen bei den Satzungsleistungen beschlossen:
• Ab Juli 2013 übernimmt die AOK Baden-Württemberg bei notwendiger künstlicher Befruchtung zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen – in Höhe von 50 Prozent der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche – weitere 25 Prozentpunkte.
• Auch die Altersbegrenzung für weibliche Patientinnen zur Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung von derzeit 40 Jahren wird zum 1. Juli aufgehoben.So profitieren also auch Frauen, die z.B. 35 oder 29 sind von den AOK-Leistungen.
• Zudem erfolgt eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher weiblicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Neuerungen gelten, wenn beide Partner bei der AOK Baden-Württemberg versichert sind und berechtigte Erfolgsaussichten durch die Behandlung bestehen.
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| Kinderwunsch: AOK Baden-Württemberg erweitert ihre Leistungen |
• Hinweis: Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Versicherten ab 40 Jahren ist, dass der nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur künstlichen Befruchtung zugelassene Arzt die Erfolgsaussicht bestätigt und sowohl für die Frau als auch für das Kind keine besonderen gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind.
Mehr Informationen zu den Leistungen für Paare und bei künstlicher Befruchtung:
AOK Baden-Württemberg, www.aok-bw.de
Juni 2013. Redaktion mag21
Copyright Foto: PR/AOK Bundesverband
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| AOK im Ländle: Flächendeckend mit Beratungsstellen vertreten |
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