Für AOK-Mitglieder in Baden-Württemberg gibt es jetzt positive Nachrichten: Der Verwaltungsrat hat für die 3,9 Millionen Versicherten der Kasse weitere Neuerungen bei den Satzungsleistungen beschlossen:
• Ab Juli 2013 übernimmt die AOK Baden-Württemberg bei notwendiger künstlicher Befruchtung zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen – in Höhe von 50 Prozent der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche – weitere 25 Prozentpunkte.
• Auch die Altersbegrenzung für weibliche Patientinnen zur Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung von derzeit 40 Jahren wird zum 1. Juli aufgehoben.So profitieren also auch Frauen, die z.B. 35 oder 29 sind von den AOK-Leistungen.
• Zudem erfolgt eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher weiblicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Neuerungen gelten, wenn beide Partner bei der AOK Baden-Württemberg versichert sind und berechtigte Erfolgsaussichten durch die Behandlung bestehen.
Kinderwunsch: AOK Baden-Württemberg erweitert ihre Leistungen |
• Hinweis: Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Versicherten ab 40 Jahren ist, dass der nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur künstlichen Befruchtung zugelassene Arzt die Erfolgsaussicht bestätigt und sowohl für die Frau als auch für das Kind keine besonderen gesundheitlichen Risiken zu erwarten sind.
Mehr Informationen zu den Leistungen für Paare und bei künstlicher Befruchtung:
AOK Baden-Württemberg, www.aok-bw.de
Juni 2013. Redaktion mag21
Copyright Foto: PR/AOK Bundesverband
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